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Grenzstein oder Sühnekreuz?

Grenzstein oder Sühnekreuz?2018-05-07T23:03:35+00:00

Steinkreuze sind Zeugnisse der Vergangenheit. Sie erinnern an religiöses Brauchtum oder an bestimmte, oft tragische Ereignisse, aber sie können auch Grenzsteine gewesen sein.

Am östlichen Ortsausgang von Kutzenhausen, wo die Straße nach Deubach führt, steht in stiller Schönheit so ein rätselhafter, steinerner Zeuge der Vergangenheit. Ist dieses Kreuz einst Grenzstein zwischen der Markgrafschaft Burgau und dem Besitz des Augsburger Domkapitels gewesen, das man dann von der ursprünglichen Stelle hierher gesetzt hat? Oder ist es eines der in unserer Heimat so seltenen Sühnekreuze? 

Auf der Hinweistafel des Heimatvereins Kutzenhausen e.V. ist folgendes zu lesen: 

Zurückgehend auf das Geschehen vom St.-Catharinentag anno domini 1508: 

Das sagenumwobene Steinkreuz in Kutzenhausen gibt immer wieder zu unterschiedlichen Deutungen Anlass

Der 18-jährige Baltes (Balthasar) Mair aus Kutzenhausen wurde auf dem Heimweg von der Schenke bei Deubach von Ambrosius Keil überfallen. Dieser wollte ihm aus Wut über ein verlorenes Würfelspiel eine Abreibung verpassen, die jedoch ungewollt tödlich ausging. Keil wurde anderen Tags gefasst und legte ein volles Geständnis ab. 

Damals konnte eine Blutschuld auch auf dem Wege des Vergleichs zwischen dem Täter und den Angehörigen des Opfers gesühnt werden. Ambrosius Keil wurde zu folgenden Sühnemaßnahmen verpflichtet:

  • Er musste zehn Messen mit gesungener „Vigil“ zum Heil des Ermordeten in der Kutzenhausener Kirche lesen lassen. Zum Gottesdienst musste er seine und des Opfers ganze Verwandtschaft einladen. Neben der Spende von 54 Kerzen wurde ihm auferlegt, sich bei der Beisetzung mit gekreuzten Armen auf das Grab zu legen und zu beten.
  • Der Täter musste eine Stiftung errichten, aus der für „ewige Zeiten“ ein jährliches Requiem zu bezahlen war.
  • Weiterhin hatte er drei Wallfahrten (Rom, Eisenach, Aachen) zu verrichten, von denen er jeweils eine Urkunde mitzubringen hatte.
  • Der Vater des getöteten erhielt 60 Gulden als Entschädigung von dem Täter.
  • Am Ort der unbedachten Tat hatte der Täter schließlich dieses Steinkreuz aufzustellen als Abschreckung und Mahnung sowie als Aufforderung zum Gebet und als Zeichen der Erinnerung.

Vigilien: Mit Gebeten verbundene Nachtwachen

Quelle: nach Lorenz Fleiner, aus der Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum der FFW Kutzenhausen

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